Schulwesen (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
Flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen, digitale Verwaltungsleistungen für einen modernen und inklusiven Staat und Innovationen aus Wirtschaft und Forschung zum Nutzen aller ...